Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ursula Breinl · Konzept · Grafik · Kunst
Köpenicker Str. 10a · 10997 Berlin
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Ursula Breinl und ihren Auftraggeber:innen über künstlerische, gestalterische und konzeptionelle Leistungen. Dazu gehören insbesondere Illustration, Zeichnung, Grafik- und Kommunikationsdesign, Webdesign, Bild- und Gestaltungskonzepte, Printmedien, Workshops sowie damit verbundene Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Auftrag und Leistungsumfang
Art, Umfang, Zweck und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich bereits im vereinbarten Honorar enthalten sind.
Ursula Breinl ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete Dritte hinzuzuziehen. Soweit hierfür Rechte Dritter benötigt werden, werden diese im für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Umfang berücksichtigt.
3. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung. Gegenüber Unternehmer:innen verstehen sich die angegebenen Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die jeweils ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei urheberrechtlich geschützten Arbeiten kann sich die Vergütung aus der Vergütung für die Erstellung des Werkes und einer Vergütung für die eingeräumten Nutzungsrechte zusammensetzen.
Art und Umfang der Nutzung – insbesondere Nutzungsart, Dauer, räumliche Verbreitung, Auflage, Reichweite und Verwendungszweck – können bei der Bemessung der Nutzungsvergütung berücksichtigt werden.
Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Änderungen, weitere Entwürfe, zusätzliche Korrekturschleifen sowie technische oder organisatorische Zusatzarbeiten werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Soweit ein Auftraggeber zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet ist, trägt er diese nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der zuständigen Stelle. Sie ist nicht Bestandteil des Honorars von Ursula Breinl.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren oder länger laufenden Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucher:innen sowie die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz bleiben hiervon unberührt.
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung eingeräumt.
5. Korrekturen, Freigaben und Änderungen
Die Zahl der im Honorar enthaltenen Entwürfe und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder bereits freigegebene Arbeitsstufen wesentlich verändern, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Freigaben des Auftraggebers gelten als verbindlich. Nach einer Freigabe verlangte Änderungen gelten als zusätzliche Leistung, soweit sie nicht auf einem von Ursula Breinl zu vertretenden Mangel beruhen.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Dateien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Materialien für den vereinbarten Zweck zu verwenden und Ursula Breinl deren Verwendung im Rahmen des Auftrags zu gestatten.
Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlende Mitwirkung entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
7. Urheberrecht
Die von Ursula Breinl geschaffenen Zeichnungen, Illustrationen, Entwürfe, Grafiken, Bildwelten, visuellen Konzepte, Gestaltungen und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das Urheberrecht verbleibt bei Ursula Breinl. Eine Übertragung des Urheberrechts auf den Auftraggeber findet nicht statt.
Der Erwerb eines Originals, einer Datei oder eines sonstigen Werkstücks führt nicht automatisch zum Erwerb von Nutzungsrechten. Nutzungsrechte werden nur in dem ausdrücklich vereinbarten oder durch den Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt.
8. Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen und freigegebenen Arbeiten.
Soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt.
Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber zur vereinbarten Nutzung, ohne eine weitere Nutzung des Werkes durch Ursula Breinl oder andere Berechtigte grundsätzlich auszuschließen.
Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und entsprechend vergütet wurde.
Art, Inhalt, Dauer und räumlicher Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und dem gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck.
Ist der Nutzungsumfang nicht ausdrücklich beschrieben, werden nur diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die zur Erfüllung des erkennbaren Vertragszwecks erforderlich sind.
9. Erweiterung der Nutzung und Mehrnutzung
Jede Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgeht, bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung mit Ursula Breinl.
Dies gilt insbesondere für eine Nutzung in weiteren Medien, zusätzlichen Publikationen, Sprachfassungen, Produkten, Verpackungen, Kampagnen oder Auflagen sowie für eine wesentlich größere räumliche, zeitliche oder wirtschaftliche Nutzung als ursprünglich vereinbart.
Für die Erweiterung von Nutzungsrechten kann eine zusätzliche angemessene Nutzungsvergütung vereinbart werden.
10. Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte auf Dritte oder die Einräumung weiterer Nutzungsrechte durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung von Ursula Breinl, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich etwas anderes aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
Die bloße Beauftragung technischer Dienstleister, beispielsweise einer Druckerei, eines Webhosters oder eines mit der vereinbarten Umsetzung beauftragten Dienstleisters, gilt nicht als eigenständige Nutzung, soweit die Weitergabe ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
11. Bearbeitung und Veränderung der Werke
Die Arbeiten von Ursula Breinl dürfen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht inhaltlich oder gestalterisch verändert, bearbeitet, verfremdet oder in wesentlichen Teilen weiterverarbeitet werden.
Zulässig bleiben technisch notwendige Anpassungen, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind und den Charakter des Werkes nicht verändern, beispielsweise proportionale Größenänderungen oder technisch erforderliche Dateiformate.
Weitergehende Bearbeitungsrechte können ausdrücklich vereinbart werden.
12. Entwürfe, Skizzen und nicht ausgewählte Varianten
Entwürfe, Skizzen, Zwischenstände, Varianten, Präsentationsunterlagen und nicht ausgewählte Arbeiten dienen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sie dürfen insbesondere nicht veröffentlicht, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben, weiterbearbeitet oder anderweitig verwendet werden.
13. Urheberbezeichnung
Ursula Breinl hat das Recht auf Anerkennung ihrer Urheberschaft.
Soweit branchenüblich, technisch möglich und im jeweiligen Zusammenhang angemessen, erfolgt eine Urheberbezeichnung, beispielsweise „Ursula Breinl“, „Illustration: Ursula Breinl“ oder eine vergleichbare Nennung.
Eine abweichende Regelung kann im jeweiligen Auftrag vereinbart werden.
14. Offene Dateien und Arbeitsmaterial
Offene Arbeits-, Quell- und Produktionsdateien – beispielsweise Affinity-, Illustrator-, Photoshop-, InDesign- oder vergleichbare Dateien – sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird die Herausgabe offener Dateien vereinbart, können hierfür zusätzliche Nutzungsrechte und eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
Ursula Breinl ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien nach Abschluss des Auftrags dauerhaft aufzubewahren, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
15. Originale, Modelle und körperliche Werkstücke
Originalzeichnungen, Entwürfe, Modelle, Dummies, Muster und andere körperliche Werkstücke bleiben Eigentum von Ursula Breinl, sofern deren Übereignung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Einräumung eines Nutzungsrechts beinhaltet nicht automatisch die Übertragung des Eigentums an einem Original oder Werkstück. Umgekehrt beinhaltet der Erwerb eines Originals nicht automatisch die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte.
Werden Originale oder Werkstücke nur vorübergehend überlassen, sind sie nach Ende der vereinbarten Nutzung unbeschädigt zurückzugeben.
16. Eigenwerbung und Belegexemplare
Ursula Breinl ist berechtigt, abgeschlossene und bereits veröffentlichte Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung zu zeigen, insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio, in Präsentationen, Ausstellungen und in sozialen Medien, sofern keine berechtigten Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei gedruckten oder anderweitig körperlich vervielfältigten Arbeiten kann Ursula Breinl um ein angemessenes Belegexemplar für ihr Archiv und Portfolio bitten.
17. Unberechtigte Nutzung
Eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte, eine unberechtigte Bearbeitung oder eine sonstige Verletzung urheberrechtlich geschützter Rechte ist nicht gestattet.
Bei einer Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Ursula Breinl, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und gegebenenfalls Schadensersatz, unberührt.
18. Termine und Lieferung
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber die zur Durchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereitstellt.
Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Bei Ereignissen, die Ursula Breinl nicht zu vertreten hat – insbesondere Krankheit, unvorhersehbare technische Ausfälle oder höhere Gewalt – verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
19. Workshops und vereinbarte Termine
Für Workshops und andere Leistungen mit fest vereinbartem Termin gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
Notwendige Terminverschiebungen sollen von beiden Seiten so früh wie möglich mitgeteilt werden. Kosten, die durch eine kurzfristige Absage entstehen, werden nur berechnet, soweit dies vorher vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
20. Gewährleistung
Ursula Breinl schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder geschäftlichen Erfolg.
Bei gestalterischen und künstlerischen Leistungen besteht innerhalb des vereinbarten Rahmens Gestaltungsfreiheit. Allein der Umstand, dass eine Gestaltung nachträglich nicht dem persönlichen Geschmack des Auftraggebers entspricht, begründet keinen Mangel.
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
21. Haftung
Ursula Breinl haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Inhalte, Aussagen, Daten, Materialien und rechtliche Vorgaben, die der Auftraggeber bereitstellt, trägt dieser die Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die erforderlichen Rechte an gelieferten Bildern, Texten, Marken, Logos und sonstigen Inhalten.
22. Vertraulichkeit und Datenschutz
Als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Inhalt nach offensichtlich vertrauliche Informationen und Unterlagen werden entsprechend vertraulich behandelt.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Berlin.
24. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Ursula Breinl und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Verbraucher:innen
Widerrufsbelehrung
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt, soweit Verbraucher:innen bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Ursula Breinl
Köpenicker Str. 10a
10997 Berlin
E-Mail: ub@ursulabreinl.de
Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwende ich grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist
Wenn Sie verlangt haben, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, haben Sie im Fall eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.
Bei einem entgeltlichen Vertrag über eine Dienstleistung kann das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an mich zurücksenden:
An:
Ursula Breinl
Köpenicker Str. 10a
10997 Berlin
ub@ursulabreinl.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt / vereinbart am:
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Name:
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Anschrift:
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Datum:
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Unterschrift – nur bei Mitteilung auf Papier:
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Vorzeitiger Leistungsbeginn
Wenn eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnen soll, sollte dies im Rahmen der Auftragsbestätigung oder Annahme des Angebots ausdrücklich erklärt werden.
Ich verlange ausdrücklich, dass Ursula Breinl bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich im Fall eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden kann.
Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.